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05.01.2011
Mogelei bei Wohnflächenberechnung

Mogelei bei Wohnflächenberechnung Falsche Wohnflächenberechnungen steigern den Profit von Verkäufern und Vermietern. Verbraucherschützer warnen davor, auf immer dreistere Versuche reinzufallen. Nachmessen kann sich für Immobilenkäufer und Mieter lohnen.

Verbraucherschutzverbände monieren immer dreistere Versuche, Immobilienkäufer oder Mieter bei der Wohnflächenberechnung in die Irre zu führen. In Extremfällen werden nicht nur Balkone oder Loggien, sondern auch Treppen oder gar Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche addiert. Das Immobilienportal Immowelt.de stellt ...mehr


05.01.2011
Minderungsrechte bei Einfamilienhäusern

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, in die Wohnfläche einzurechnen ist.

Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum ...mehr

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