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Bayern - Verwaltungsgerichte

Das Verwaltungsgericht ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Einrichtung obliegt der Landesgesetzgebung. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich u. a. Personen des Privatrechts (z. B. natürlichen Personen und Gesellschaften) und Personen- und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts (Gebiets- und Personenkörperschaften) gegenüber. Rechtsgrundlage für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Das Verwaltungsgericht ist dem Grundsatz der Amtsermittlungspflicht gem. § 86 Abs. 1 VwGO verpflichtet.





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